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Ehrenoffiziere

Ehemalige Vorsitzende werden auf Beschluss der Mitgliederversammlung Ehrenvorsitzende (§ 5 der Satzung).

Vorstandsmitglieder, die mindestens 20 Jahre ohne Unterbrechung Vorstandsarbeit geleistet haben, sind (nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand) zu Ehrenoffizieren zu ernennen.

Der Ehrenoffizier erhält eine Auszeichnung entsprechend seines letzten Dienstgrades, wobei die Dauer der Amtszeit im letzten Dienstgrad unerheblich ist. Der Ehrenoffizier wird dadurch kenntlich gemacht, dass er die Laufbahnabzeichen seiner letzten Laufbahn erhält (Offizier: silberne Schulterstücke und silberne Feldbinde; Stabsoffizier: goldene Schulterstücke und goldene Feldbinde). Dienstgradabzeichen werden vom Ehrenoffizier nicht getragen.

Ehrenoffiziere sind keine Vorstandsmitglieder.

Ehrenoffiziere marschieren in schwarzer Hose hinter dem Vorstand. Danach folgen die Ehrenmitglieder.